Die Insolvenz bedeutet für Aktionäre voraussichtlich einen hohen Ausfall, denn sie werden mit ihren Ansprüchen allenfalls quotal aus dem Wirecard-Vermögen befriedigt.
Dennoch sollten Investoren Ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden.
Aber: Man muss sich auch an EY halten. Daher sollten Sie auch gegen EY klagen. Dafür bieten wir Ihnen einen günstige Paket-Lösung an. Aber warum sollten EY Vorwürfe gemacht werden können?
Der KPMG-Bericht vom April 2020 legt zahlreiche Schwachstellen bei der Wirecard AG offen. Besonders wichtig sind die Feststellungen der KPMG, dass Saldenbestätigungen nicht vorgelegt wurden und die Art der von Wirecard gewählten Bilanzierung kritikwürdig ist. Bemerkenswerterweise betrifft dies in ganz wesentlichen Umfang die Cash-Position von Wirecard. Das bedeutet, genau jene Kennzahl ist zweifelhaft, die im Jahresabschluss für Investoren besonders bedeutsam ist. Wir sind davon überzeugt, dass sich aus dem KPMG Bericht manifeste Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Jahresabschlussprüfungen der Konzernabschlüsse der Wirecard AG für die Jahre 2017 und 2018 fehlerhaft sind. Die Abschlüsse wurden geprüft von Ernst & Young (EY). Wir meinen, dass Investoren ein Investment in Wirecard unterlassen hätten, wenn Ernst & Young (EY) ordnungsgemäß in seinem Prüfungsergebnis auf die jetzt von KPMG aufgezeigten Defizite hingewiesen hätte.
Das bedeutet:
Nach unserer Einschätzung hat Ernst & Young (EY) gegen seine Abschlussprüferpflichten verstoßen. Hätte Ernst & Young (EY) die Abschlüsse richtig geprüft, wären Ernst & Young (EY) die Versäumnisse von Wirecard aufgefallen. In der Folge hätte Ernst & Young (EY) in seinem Bestätigungsvermerk zur Prüfung den Kapitalmarkt darüber informiert. Dann hätten Investoren um diese Versäumnisse gewusst und nicht in Wirecard investiert.
Daher haben nach unserer Überzeugung Wirecard-Investoren Schadensersatzansprüche gegen Ernst & Young (EY). Investoren müssen so gestellt werden, als hätten sie ihr Investment in Wirecard (Anleihen, Aktien, Derivate) nie getätigt.