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INSOLVENZ von Wirecard:

Jetzt Forderung anmelden - Klage gegen EY!


Rechtsanwalt Dr. Liebscher: Wir bieten kostengünstige Paketlösung!
Forderungen beim Insolvenzverwater anmelden und Investoren-Klage gegen Abschlussprüfer Ernst & Young (EY)

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WIRECARD AG

25.08.2020, Insolvenzverfahren eröffnet: Jetzt müssen Investoren ihre Forderungen  anmelden.

Klage gegen Ernst & Young (EY): Schadensersatz für Investoren (Aktien, Anleihen, Derivate).

Die Berliner Rechtsanwälte Dr. Marc Liebscher und Dr. Wolfgang Schirp haben für Investoren der Wirecard AG am 08.06.2020 erste Schadensersatzklagen gegen Ernst & Young (EY) eingelegt. Weitere folgen.

13.03.2023, Bestimmung des Musterklägers im Kapitalanleger-Musterverfahren in Sachen Wirecard und EY

08.12.2022, Beginn des Strafprozesses gegen Markus Braun und andere Angeklagte

10.12.2021, Breaking News bei Wirecard und EY: Erste Entscheidung des OLG München – gute Neuigkeiten für Anleger!

In der Presse

Presseberichte (tw. paywall) über uns und unser Vorgehen gegen Wirecard und Ernst & Young (EY):

Finance-Magazin, 05.05.2022:

Schock für EY und Aktionäre: Gericht erklärt Wirecard-Bilanzen für nichtig

Wirtschaftswoche, 02.01.2022:

„Damit wird EY nicht durckommen“

Capital, 11.12.2021: 

„Die Aussichten für Wirecard-Anleger haben sich dramatisch verbessert“

Handelsblatt, 12.11.2021: 

Nach der Veröffentlichung des Geheimreports: „Nun kann sich keiner mehr rausreden

Handelsblatt, 11.11.2021: 

EY kämpft um Mandate – Und um Vertrauen

Handelsblatt, 16.06.2021:

Einbußen von bis zu 100 Millionen Euro: Der Fall Wirecard lastet schwer auf EY

Financial Times, 30.09.2020:

WIRECARD-Desaster: Interner Whistleblower warnte EY schon im Jahre 2016 – Klägervertreter sehen Rückenwind für Klagen gegen EY

Businesstalk am Kudamm, 28.09.2020:

Dr. Wolfgang Schirp: „Wir brauchen eine schlagkräftige Finanzmarktaufsicht“

Thüringer Allgemeine, 25.08.2020:

Das Versagen der Wirtschaftsprüfer

Berliner Morgenpost, 24.08.2020:

Wirecard: Wie Kleinanleger jetzt um Schadenersatz kämpfen

WELT.DE, 06.08.2020:

„Im Ausland verklagen“ – Das ist die neue Chance für Wirecard-Opfer

WELT.DE, 17.07.2020:

So haben Wirecard-Aktionäre Chance auf Entschädigung.

FAZ, 08.06.2020:

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/ey-testat-letzte-chance-fuer-den-wirecard-vorstand-16804521.html

Handelsblatt, 08.06.2020:

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/zahlungsdienstleister-strafanzeige-razzia-jahresbilanz-wirecard-steht-unter-dauerstress/25894978.html?ticket=ST-1695004-gpNa9RocRqIaPxYBzeJA-ap6

Financial Times, 07.06.2020: https://www.ft.com/content/576e4c7f-93e5-4e8a-b5ba-5e1161533c5a

Bloomberg, 08.06.2020:

https://www.bloomberg.com/news/articles/2020-06-08/ernst-young-sued-over-wirecard-audit-as-accounting-woes-add-up

Accounting Today, 08.06.2020: https://www.accountingtoday.com/articles/ernst-young-sued-over-wirecard-as-accounting-woes-add-up

IT-Times, 08.06.2020: https://www.it-times.de/news/wirecard-klage-gegen-wirtschaftspruefer-ey-eingereicht-135616/

Finanz-Magazin, 13.05.2020: https://www.finance-magazin.de/banking-berater/wirtschaftspruefer/wirecards-wirtschaftspruefer-ey-geraet-unter-beschuss-2057411/

manager magazin, 12.02.2020:

https://www.manager-magazin.de/digitales/it/wirecard-aktie-sonderpruefung-von-kpmg-und-jahresbilanz-sollen-kurs-stuetzen-a-1304714.html

Handelsblatt, 13.01.2020:

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/zahlungsdienstleister-kleinaktionaere-fordern-sonderpruefung-bei-wirecard/25426224.html?ticket=ST-650127-XXxsLteBMVNKzXTBw5ta-ap5

The Wall Street Journal, 12.01.2020:

https://www.wsj.com/articles/wirecard-chairman-steps-down-from-embattled-payments-giant-11578768359

Financial Times, 13.01.2020:

https://www.ft.com/content/80f7e4b8-3604-11ea-a6d3-9a26f8c3cba4

Nasdaq, 13.01.2020:

https://www.nasdaq.com/articles/law-firm-schirp-calls-for-special-audit-of-wirecard-2020-01-13

Reuters, 13.01.2020:

https://www.reuters.com/article/us-wirecard-schirp/law-firm-schirp-calls-for-special-audit-of-wirecard-idUSKBN1ZC0NJ

boerse-online, 14.01.2020:

https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/wirecard-aktie-anwaltskanzlei-draengt-auf-weitere-sonderpruefung-1028811472

Worum geht's?

Dass die Wirecard AG Bilanzen gefälscht und Anleger und Investoren betrogen hat, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Die Blase zerplatzte jäh am 25. Juni 2020, als die Nachricht von den „verschwundenen“ 1,9 Milliarden Euro, die auf Treuhandkonten liegen sollten, publik wurde.

Zwei Monate später eröffnete das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIRECARD AG. Insolvenzverwalter ist dr. Michael Jaffé, den wir bereits aus einer anderen Verfahrensgruppe (P&R Container) sehr gut kennen.

DIE ROLLE DER ABSCHLUSSPRÜFER ERNST & YOUNG

Die laufenden Klagen geschädigter Investoren der Wirecard AG richten sich gegen den Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand gehen wir davon aus, dass ein ordnungsgemäß arbeitender Abschlussprüfer den Betrug und damit den Schaden für die Investoren schon vor Jahren hätte aufdecken müssen. Zudem sieht sich EY den Vorwürfen ausgesetzt aktiv das Geschäftsmodell mitgestaltet, zumindest jedoch in voller Kenntnis gedeckt zu haben.

Schließen Sie sich der Klägergemeinschaft gegen die Abschlussprüfer Ernst & Young an und machen Sie Ihre verlorene Investition in die Wirecard AG als Schadensersatz geltend.

Unsere Klage gegen EY basiert im Wesentlichen auf dem Umstand fehlender Saldenbestätigungen und der Erteilung eines schuldhaft falschen Bestätigungsvermerkes für den Konzernabschluss der Wirecard AG. EY haftet daher den Anlegern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB und nach den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter nach § 311 Abs. 3 BGB.

Was können Sie unternehmen?

Kostenfrei können Sie von den Rechtsanwälten Dr. Wolfgang Schirp und  Dr. Marc Liebscher sich über die Bedingungen der Forderungsanmeldung im  Insolvenzverfahren informieren und kostenfrei prüfen lassen, ob Sie als Investoren (Anleihen, Aktien, Derivate) Anspruch auf Schadensersatz gegen Ernst & Young (EY) haben.

Wir bieten Ihnen an, für Sie eine individuelle Beurteilung zu erstellen.

Hierzu möchten wir Sie bitten, dass Sie uns die Wertpapierabrechnungen zu Ihren Transaktionen in Wirecard-Aktien (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060) oder Derivaten übermitteln.

Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen werden wir auf der Grundlage der uns übermittelten Daten eine konkrete Handlungsempfehlung für Sie aussprechen. Wir werden Ihnen auch Handlungsalternativen aufzeigen.

Hierfür bitten wir Sie, sich zunächst mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse sowie Ihrer Telefonnummer bei uns zu registrieren. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bieten wir Ihnen gerne an, diese um Deckungszusage zu ersuchen.

Dieser Service ist für Sie ohne Kosten.

Vielen Dank.

Was bedeutet Die Forderungsanmeldung und EINE Klage GEGEN EY für Sie als Investor?

Die Insolvenz bedeutet für Aktionäre voraussichtlich einen hohen Ausfall, denn sie werden mit ihren Ansprüchen allenfalls quotal aus dem Wirecard-Vermögen befriedigt.

Dennoch sollten Investoren Ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden.

Aber: Man muss sich auch an EY halten. Daher sollten Sie auch gegen EY klagen. Dafür bieten wir Ihnen einen günstige Paket-Lösung an. Aber warum sollten EY Vorwürfe gemacht werden können?

Der KPMG-Bericht vom April 2020 legt zahlreiche Schwachstellen bei der Wirecard AG offen. Besonders wichtig sind die Feststellungen der KPMG, dass Saldenbestätigungen nicht vorgelegt wurden und die Art der von Wirecard gewählten Bilanzierung kritikwürdig ist. Bemerkenswerterweise betrifft dies in ganz wesentlichen Umfang die Cash-Position von Wirecard. Das bedeutet, genau jene Kennzahl ist zweifelhaft, die im Jahresabschluss für Investoren besonders bedeutsam ist. Wir sind davon überzeugt, dass sich aus dem KPMG Bericht manifeste Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Jahresabschlussprüfungen der Konzernabschlüsse der Wirecard AG für die Jahre 2017 und 2018 fehlerhaft sind. Die Abschlüsse wurden geprüft von Ernst & Young (EY). Wir meinen, dass Investoren ein Investment in Wirecard unterlassen hätten, wenn Ernst & Young (EY) ordnungsgemäß in seinem Prüfungsergebnis auf die jetzt von KPMG aufgezeigten Defizite hingewiesen hätte.

Das bedeutet:

Nach unserer Einschätzung hat Ernst & Young (EY) gegen seine Abschlussprüferpflichten verstoßen. Hätte Ernst & Young (EY) die Abschlüsse richtig geprüft, wären Ernst & Young (EY) die Versäumnisse von Wirecard aufgefallen. In der Folge hätte Ernst & Young (EY) in seinem Bestätigungsvermerk zur Prüfung den Kapitalmarkt darüber informiert. Dann hätten Investoren um diese Versäumnisse gewusst und nicht in Wirecard investiert.

Daher haben nach unserer Überzeugung Wirecard-Investoren Schadensersatzansprüche gegen Ernst & Young (EY). Investoren müssen so gestellt werden, als hätten sie ihr Investment in Wirecard (Anleihen, Aktien, Derivate) nie getätigt.

Vor diesem Hintergrund sind wir der festen Überzeugung, dass Investoren in Wirecard Schadensersatzansprüche gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) zustehen. Daher haben wir für mehrere Anleger entsprechende Schadensersatzklagen gegen Ernst & Young (EY) eingereicht.

Ihre Ansprechpartner

Sprechen Sie uns an!

Wir beraten Sie gerne und unverbindlich

Rechtsanwalt
Dr. Marc Liebscher

Telefon: +49/(0)30-32761734
E-Mail: liebscher@dr-spaeth.com

 

Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Schirp

Telefon: +49/(0)30-32761734
E-Mail: schirp@schirp.com

 

Vita


Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp und Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher:
„Wir haben viele tausend Fälle zu einem positiven Ende für unsere Mandanten geführt. Häufig konnten wir still und ohne Aufsehen Vergleiche schließen oder obsiegten vor Gericht. Dabei beschreiten wir oft neue Wege – mit Erfolg konnten wir unsere Rechtsansichten auch vor dem Bundesgerichtshof durchsetzen. In den Klageverfahren gegen Ernst & Young (EY) werden wir uns wieder voll für unsere Mandanten einbringen!“

Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher ist seit vielen Jahren spezialisiert im Bank-, Kapitalmarkt und Insolvenzrecht, inbesondere auf die gerichtliche Vertretung von Kapitalanlegern und Investoren. Er hat zahlreiche Massen-Klagen von Investoren vor deutschen Gerichten organisiert und erfolgreich durchgesetzt.

Rechtsanwalt Dr. Liebscher wird bei großen Unternehmensinsolvenzen in Gläubigerausschüsse berufen, um Unternehmens- und Konzernvorgänge rechtlich und wirtschaftlich aufzuarbeiten (derzeit getgoods.de AG, Mologen AG, Solen AG). Bei Streitigkeiten zwischen Minderheits- und Mehrheitsaktionären wird Dr. Liebscher von Gerichten zudem als gerichtlicher Hauptversammlungsleiter bestellt, z.B. AGS Portfolio AG (Amtsgericht Düsseldorf), VCI Venture Capital und Immobilien AG (Amtsgericht Ulm). Rechstanwalt Dr. Liebscher ist Mitglied der Expertengruppe des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) zur kollektiven Rechtsdurchsetzung und wird vom Deutschen Bundestag als Sachverständiger geladen, z.B. zur Kapitalmarktgesetzgebung oder zur Einführung der Musterfeststellungsklage (Diesel-Skandal). Er ist zudem Sprecher des Arbeitskreises Bank- und Kapitalmarktrecht im Berliner Anwaltsverein; zahlreiche Veröffentlichungen im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht.

Dr. Wolfgang Schirp widmet sich seit 1994 der Vertretung geschädigter Anleger und kann auf mehr als zwanzig Jahre Erfahrung bei der Prozessführung und Konfliktlösung zurückgreifen. Er ist zudem Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu verschiedenen Fragen des Kapitalmarktrechts. Insbesondere der gemeinsam mit Oleg Mosgo verfasste Aufsatz „Aufklärungspflichten bei internen Provisionsvereinbarungen“ (veröffentlicht in der Zeitschrift für Bank und Kapitalmarktrecht – BKR 2002, 354) wurde 2004 zur wichtigen Grundlage der sogenannten Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und dort mehrfach zitiert.

Als Rechtsanwalt mit der Zusatzqualifikation Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht versteht sich Dr. Schirp als Anwalt im Dienste des Anlegerschutzes und engagiert sich neben der gerichtlichen Vertretung seiner Mandanten in Schadensersatzprozessen v.a. bei außergerichtlich ablaufenden Prozessen wie Gesellschafter- und Gläubigerversammlungen. Seit 2012 wird Dr. Schirp regelmäßig als Experte zu den Anhörungen des Bundeskriminalamts im Rahmen des Forschungsprojekts „Anlegerschutz durch Strafrecht“ eingeladen. Dr. Schirp ist außerdem Gründungsmitglied des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e.V., dem größten Anlegerschutzverein für Anleger des grauen Kapitalmarkts.