25.08.2020:
Das Amtsgericht München hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIRECARD AG eröffnet. Insolvenzverwalter ist Dr. Michael Jaffé, den wir bereits aus einer anderen Verfahrensgruppe (P&R Container) sehr gut kennen.
Die Investoren (z.B. Aktionäre) der WIRECARD AG sind zwar grundsätzlich keine Gläubiger im Insolvenzverfahren ihrer eigenen AG. Aber: Den Investoren stehen aufgrund der langjährigen Bilanzmanipulation, die dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der WIRECARD AG vorgeworfen wird, auch Schadensersatzansprüche gegen die WIRECARD AG zu. Und mit diesen Schadensersatzansprüchen sind die investoren sehr wohl Gläubiger im Verfahren der WIRECARD AG.
Es ist sinnvoll, diese Schadensersatzansprüche im Insolvenzverfahren anzumelden. Selbst wenn die Insolvenzquote nicht hoch ausfallen sollte, ein gewisser Kapitalrückfluss lässt sich hier hoffentlich doch erzielen. Die Schadensersatzansprüche sind juristisch nicht ganz einfach zu begründen. Daher ist es empfehlenswert, die Anmeldung im Insolvenzverfahren nicht selbst durchzuführen, sondern durch eine Anwaltskanzlei vornehmen zu lassen, die mit allen Vorgängen bei WIRECARD vertraut ist. Hierfür läuft eine Frist bis zum 26. Oktober 2020. Wir bieten Ihnen an, diese Anspruchsanmeldung für Sie zu übernehmen. Zusammen mir einer Klage gegen EY können wir Ihnen ein Paket anbieten:
Registrieren Sie sich und wir informieren Sie über unsere Paketlösung mit günstigen Kosten.
Zuvor: 26.06.2020, Financial Times meldet: „EY failed to ask for Wirecard bank statements for 3 years“ , – gegen EY klagen!
Am 25.06.2020 hat Wirecard Insolvenz angemeldet. Damit war das Spiel aus.
Ende April 2020 wurde das lang erwartete KPMG-Gutachten veröffentlicht und die Wirecard Aktie brach unmittelbar um ca. 40 % ein. Denn KPMG legte in seinem Bericht umfangreiche Versäumnisse bei Wirecard offen. Besonders stach hervor, dass KPMG keine Saldenbestätigungen für Bankguthaben der so genannten Escrow Accounts vorgelegt erhalten hatte und darüber hinaus der Ansicht war, dass die Bilanzierung dieser Bankguthaben unrichtig war.
Mit der Insolvenz von Wirecard rückte nun der Abschlussprüfer der Wirecard AG, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in den Fokus. Wie konnte es sein, dass die von KPMG festgestellten Defizite den Jahresabschlussprüfern von Ernst & Young (EY) in den Jahren zuvor verborgen geblieben sein sollten?